Einführung Kurtaxe / Gäste-Abgabe in Friedrichshafen ab 2023 !
Liebe Feriengäste,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie als Übernachtungsgast in Friedrichshafen ab 2023 verpflichtet sind, eine Gäste-Abgabe an die Stadt zu entrichten.
Leider haben wir als Gastgeber darauf keinen Einfluß und sind dazu verpflichtet die notwendigen Daten von unseren Gästen einzufordern !
Als Gegenleistung erhalten Sie dafür die "Echt Bodensee Card" ( EBC ).
Kurzinfo zur "Echt Bodensee Card" ( EBC ) :
NEU ab 2023 – Freie Fahrt mit Bus & Bahn mit der Echt Bodensee Card und Gäste-Abgabe Friedrichshafen
Als Übernachtungsgast zahlen Sie ab 2023 die Gäste-Abgabe Friedrichshafen, dafür erhalten Sie die Echt Bodensee Card.
Mit der Echt Bodensee Card, welche Sie direkt bei der Anreise in der Unterkunft ausgestellt bekommen,
fahren Sie im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbunds (bodo), sowie auf weiteren Streckenabschnitten
kostenlos mit Bus und Bahn (außer IC/EC). Gleichzeitig profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen bei Kultur- und Freizeitangeboten in der gesamten Bodenseeregion.
Weitere Informationen: www.echt-bodensee.de/planen/echt-bodensee-card
Die Gäste-Abgabe Friedrichshafen, die von der Stadt Friedrichshafen erhoben wird, beträgt:
Hauptsaison 01.04. – 31.10. : Erw. 2,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 1,25 Euro/Nacht
Nebensaison 01.11. – 31.03. : Erw. 1,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,75 Euro/Nacht
Diese müssen ab Januar 2023 alle Urlauber bezahlen, nicht jedoch Geschäftsreisende und damit auch Messebesucher.
Von der Gäste-Abgabe befreit sind:
+ Kinder bis 6 Jahre
+ Klinik- und Heimpatienten
+ Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
+ Menschen mit Behinderung (80 %) und deren Begleitung (Nachweis)
+ Geschäftsreisende
Die Abrechnung erfolgt über uns als Ihren Gastgeber.
Die für die Erhebung der Kurtaxe erforderlichen Daten des Kurtaxepflichtigen sowie seiner Mitreisenden, welche vom Meldepflichtigen erhoben und der Gemeinde übermittelt werden, sind:
Name,
Vorname,
Adresse,
Geburtsdatum,
An- und Abreisetag,
Geburtsjahr der mitreisenden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Im anderen Fall benötigen wir eine Angabe für den Befreiungsgrund.
Hinweis :
Meldepflicht für Gastgeber
Sämtliche Gastgeber müssen künftig ihre Gäste bei der Stadt anmelden.
Dieser Pflicht unterliegen nicht nur die Hotels und Häuser mit mehr als zehn Betten, sondern auch alle Betreiber von Ferienwohnungen.